Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte beachten Sie folgende Hinweise und Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln, und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
1. Anmeldung
1.1 Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.
1.2 Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Zeit der Vertrag abgeschlossen wurde.
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr weiter zu vergeben.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungserstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.
2. Leistungen
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räume nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um einen gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Eine Rückvergütung bezahlter, nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.
3. Rücktritt
Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform vorliegen.
Für Einzelbestellungen außerhalb der großen Messen ist ein Rücktritt bis zum 22. Tag vor der Ankunft kostenfrei möglich. Einzelbestellungen für einen Zeitraum, innerhalb dessen in einem Umkreis von 50 km um den Standort des Hotels Messen von überregionaler Bedeutung statt finden, können nur bis zum 50. Tag von der Ankunft kostenfrei storniert werden.
Stornierungen von Gruppen (ab 4 Personen) werden bis 90 Tage vor dem gebuchten Ankunftstag kostenfrei angenommen.
Bei Rücktritt von Gruppen ab dem 89. Tag vor dem Anreisetermin werden 50% auf den Zimmerpreis verrechnet. Bei Rücktritt zwischen 14. und 4. Tag vor dem Anreisetag berechnen wir 80% des Zimmerpreises. Bei Rücktritt ab dem 3. Tag vor dem Anreisetag berechnen wir den vollen Zimmer- und Verpflegungspreis.
Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 3.4 errechneten Betrag zu zahlen.
Soweit Handelsbräuche bestehen, die den unter Ziffer 3. aufgeführten Vereinbarungen entgegenstehen, wird ausdrücklich vereinbart, da8 zwischen den Vertragspartnern diese Handelsbräuche keine Geltung haben sollen.
4. Bezahlungen
Für Gruppenbuchungen ab 12 Personen und bei Reservierungen für Einzelgäste aus dem Ausland gilt die Reservierung erst als bestätigt, wenn der endgültigen Bestellung durch den Auftraggeber oder nach der Bestätigung durch das Hotel innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20% der gebuchten Leistung geleistet wird.
Hotelrechnungen sind bei Vorlage fällig.
Bei termingerechten Absagen werden Anzahlungen voll zurückerstattet.
5. Sonstiges
Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.
Gerichtsstand ist das für unseren Betrieb zuständige Amtsgericht.
Geschäftsbedingungen für die Reservierung unseres Konferenz- und Bankettraumes:
1. Die umseitige Veranstaltungsvereinbarung wird mit der fristgemäßen Annahme durch unseren Kunden (Auftraggeber) für beide Seiten bindend und begründet ein Haftungsverhältnis zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zu gleichen Teilen Hotel und Auftraggeber. Der Auftraggeber haftet auch darin, wenn er mit dem Veranstalter in der Person nicht identisch ist.
2. Nach Abschluss des Vertrages ist ein Rücktritt (Storno) für den Auftraggeber nicht zulässig, ausgenommen im Falle der nicht vorhersehbaren höheren Gewalt. Als höhere Gewalt in diesem Sinne gelten Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, Brand und auf Seite des Hotels auch Streik, Umdisposition, mangelnde Teilnehmerzahl, organisatorische oder ähnliche Gründe seitens des Auftraggebers / Veranstalters gelten nicht als höhere Gewalt.
3. Sollte der Auftraggeber die Leistungen des Hotels nach Vertragsabschluß nicht in Anspruch nehmen (Storno durch Auftraggeber) und das Hotel die freigegebenen Kapazitäten während des vereinbarten Reservierungszeitraumes nicht zu gleichen Preisen weitervermieten können, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der Bereitstellungskosten. Zusätzlich kann das Hotel bei einem Storno durch den Auftraggeber zwischen dem 8. und 14. Tag vor dem ersten Veranstaltungstag 60% des voraussichtlichen F+B – Umsatzes (Speisen und Getränke), zwischen dem 3. und 7. Tag vor dem ersten Veranstaltungstag 80% des voraus- sichtlichen F+B – Umsatzes und während der letzten zwei Tage vor dem ersten Veranstaltungstag 90% des voraussichtlichen F+B – Umsatzes dem Auftraggeber als No-Show in Rechnung stellen, ist der voraussichtliche F+B – Umsatz nicht ziffermäßig vereinbart, so errechnet er sich aus der jeweils gültigen Konferenzpauschale des Hotels, multipliziert mit der Zahl der voraussichtlichen Veranstaltungsteilnehmer.
4. Der Auftraggeber teilt dem Hotel die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung mit. Weicht diese endgültige Zahl der Teilnehmer von der bei Vertragsabschluss veranschlagten Zahl oder die tatsächliche Teilnehmerzahl von der als endgültig festgestellten Anzahl der Teilnehmer um nicht mehr als 5% nach oben oder unten ab, so bleibt der Inhalt des Vertragsverhältnisses davon unberührt. Weitergehende Abweichungen nach unten gelten als Teilstorno bezüglich des voraussichtlichen F+B – Umsatzes. Abweichungen nach oben sollten unbedingt mit der Hoteldirektion abgestimmt werden, damit ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet sei.
5. Gehen Veranstaltungen über Mitternacht hinaus, so kann das Hotel dem Auftraggeber zusätzlich den Lohnkostenaufwand für das Service- personal (Grundlohn, Nacht- und Überstundenzuschläge zuzüglich 60% als Lohnnebenkosten) gesondert in Rechnung stellen.
6. Für Schäden und Verluste an Einrichtung und Inventar des Hotels während der Dauer der Veranstaltung steht der Auftraggeber ein, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch das Hotel bedarf. Für Schäden und Verluste von eingebrachten Gegenständen des Auftraggebers und der Veranstaltungsteilnehmer schließt das Hotel wegen der Vielzahl der Teilnehmer jede eigene Haftung aus. Sollte der Veranstalter / Auftraggeber eine Versicherung vorgezeichneter Gegenstände für erforderlich halten, schließt er diese in seinem Namen auf eigene Rechnung ab.
7. Dekorationsmaterialien und sonstige Ausstattungsgegenstände für die Veranstaltung kann der Auftraggeber / Veranstalter innerhalb von 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn anliefern; nach Ablauf der Veranstaltung sind diese Gegenstände innerhalb von 24 Stunden wieder abzuholen. Dekorationsmaterialien und ähnliche Gegenstände dürfen an Decken, Wänden und sonstigen Einrichtungsbestandteilen des Hotels nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Direktion angebracht werden. Derartige Materialien müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen: im Zweifelsfall lässt der Auftraggeber die Unbedenklichkeit durch die Feuerwehr bestätigen. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
8. Lieferungen und Leistungen außerhalb der Geschäftsräume. Das Hotel haftet nicht für Schäden an fremden Gütern, Gebäuden und Einrichtungen, die zur Benutzung eines Außer-Haus-Geschäftes/Catering zur Verfügung gestellt wurden und/oder benutzt werden. Der Auftraggeber stellt das Hotel von sämtlichen Ansprüchen egal welcher Art frei. Ein Außer-Haus-Lieferungsvertrag kommt erst durch Zahlung in Höhe von 80% des zu erwartenden Umsatzes 10 Tage im voraus (Deposit) zustande.
9. Sollten Störungen oder Defekte an den technischen oder sonstigen Einrichtungen des Hotels den Ablauf der Veranstaltung mehr als unerheblich beeinträchtigen, so wird das Personal unverzüglich für Abhilfe sorgen. Gelingt dieses nicht, ist die Hoteldirektion kurz schriftlich zu verständigen, damit Hilfe von außen herbeigeholt werden kann.
10. Die Rechnungen des Hotels sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum (Tag des Versandes) ohne Abzug zahlbar. Der Auftraggeber verzichtet darauf, solchen Rechnungen Aufrechnungs-, Zurückbehalts- oder Minderungsansprüche entgegenzusetzen, sondern wird etwaige eigene Ansprüche, soweit sie nach dem Gesetz und diesen Bestimmungen bestehen können, gesondert geltend machen.
11. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer verbindlichen Wirksamkeit der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Hotel Goldener Adler Bautzen, 05. Januar 2008